Was ist neu 2008?

ZOS-Ankündigungen:
08.05.2024, ab 16:00 Uhr - Nationale Pokalauslosung
  • Teil I - Der Staat hört mit

    (Quelle: fr-online.de)


    Datenspeicherung : Sechs Monate lang müssen Telekommunikations- anbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern und diese den Behörden unter bestimmten Bedingungen – etwa in einem Ermittlungs- verfahren – zur Verfügung stellen. Bisher durften die Unternehmen diese Daten zur Abrechnung speichern, im Schnitt wurden sie nach drei Monaten gelöscht.


    Allein die Verkehrsdaten werden gespeichert, also Rufnummern, Uhrzeit, Datum und Dauer von Telefonaten. Gesprächsinhalte werden nicht aufgezeichnet.


    Bei Mobilfunkgesprächen wird außerdem festgehalten, wo sich der Nutzer zu Beginn des Telefonats aufhält (angewählte Funkzelle). Auch zu versendeten Kurzmitteilungen werden die Daten gespeichert.


    Anbieter von Internetzugängen müssen vom 1. Januar 2009 an Daten speichern: die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie Rufnummer oder DSL-Kennung. Welche Seiten der Nutzer abfragt, wird nicht festgehalten. Anbieter von E-Mail-Diensten müssen zu jedem einzelnen Vorgang die E-Mail-Adressen und IP-Adressen von Absender und Empfänger sowie die Zeitangaben festhalten.


    Auf richterlichen Beschluss können Staatsanwaltschaft und Polizei die Verbindungsdaten einer Person einsehen, wenn diese verdächtigt wird, eine "erhebliche Straftat" begangen zu haben. Aber auch bei Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, dürfen die Daten übermittelt werden.


    Telefonüberwachung: Beim Gesetz zur heimlichen Überwachung von Telekommunikation ändert sich zum einen der Straftatenkatalog. So darf der "kleine Lauschangriff" künftig nur gestartet werden, wenn es um schwere Straftaten geht, bei denen eine fünfjährige Haftstrafe droht.Neu aufgenommen werden vor allem Wirtschaftsdelikte wie Korruption, Schmuggel und Betrug, aber auch Menschen- handel und Verbreitung von Kinderpornografie.


    Berufsgeheimnisträger werden in zwei Gruppen unterteilt: bei Seelsorgern, Abgeordneten und Strafverteidigern gilt ein Überwachungsverbot. Alle anderen Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte dürfen dagegen überwacht werden, falls es um eine Straftat "von erheblicher Bedeutung" geht und dies im Zuge der Ermittlungen "verhältnismäßig" erscheint.


    Private Inhalte sollen geschützt werden. Gespräche über intime Gefühle oder persönliche Gedanken dürfen nicht überwacht werden, oder Informationen daraus dürfen, falls sie aufgezeichnet wurden, nicht verwendet werden.


    Teil II - Neue Gesetzesflut

    (Quelle: fr-online.de)


    Nur einige Auszüge:


    Urheberrecht
    Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen Computer herunterlädt, macht sich vom neuen Jahr an strafbar. Die Reform des Urheberrechts passt das Recht an die Veränderungen des digitalen Zeitalters an. Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben erlaubt, solange es bei bestimmten Stückzahlen bleibt.Rechtswidrig ist es aber, einen Kopierschutz zu knacken; das kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Als Ausgleich für die Privatkopie erhalten Urheber eine neue Pauschalvergütung


    Arbeitslosengeld I
    Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll allerdings eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate.


    Sozialversicherung
    Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3600 Euro (2007: 3562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.


    Sozialabgaben
    Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 soll allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent steigen. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten bezahlen.



    Teil III wird bald folgen.

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