ZitatAlles anzeigen§ 3 Leihen:
.1 Es dürfen höchstens vier Spieler geliehen und unbegrenzt viele verliehen werden.
.2 Leihen können nur bis zur Saisonhälfte (WP) oder Saisonende (SE) einer Saison abgeschlossen werden.
.3 Die Leihgebühr für eine Halbserie darf maximal 1 Mio betragen. Die Leihgebühr für eine Leihe über die ganze Saison darf maximal 2,5 Mio betragen.
.4 Die letzte "Chance" eine Leihe bis WP/SE zu melden ist zum 11./30. Spieltag einer jeder Saison, sprich ab dem 11.Spieltag sind Leihen nur noch bis SE möglich.
.5 Ab dem 11.Spieltag ist als LG maximal 1 Mio möglich.
.6 Sollte eine Kaufoption vereinbart worden sein, kann diese vom Manager des Vereins gezogen werden, der den Spieler geliehen hat. Dies ist ohne Einverständnis des Managers möglich, der den Spieler verliehen hat und zählt auch nach einem Managerwechsel.
.7 Optionen können während der Saison geändert werden - dies allerdings nur mit Einverständnis beider Manager.
.8 Die Klausel RR ist automatisch verankert, wenn eine SPG vereinbart wurde (das SPG muss pro Spiel angegeben werden). Das RR darf nur gezogen werden, wenn der andere Manager diese Klausel dann nicht einhält.
Ausnahme: Sollte es einen Managerwechsel gegeben haben und der neue Manager den Spieler nicht im ersten Spiel nach Amtsantritt spielen lassen, so muss sich der Verein der den Spieler verliehen hat beim Manager melden und ihn darauf hinweisen das es eine Klausel gibt. Sollte der Spieler dann im nächsten Spiel immernoch nicht spielen, so darf man ihn zurückholen. (Die PN bzw Nachricht muss mindestens 24 h vor dem nächsten Spiel abgeschickt worden sein!)
Wichtig: Ein Trainerwechsel, Verletzungsnot o.Ä. wird nichtmehr als Grund akzeptiert.
.9 Eine Leihe darf außerdem (sollte es zu keinem Regelbruch gekommen sein) nur beendet werden, wenn beide Manager damit einverstanden sind. Die Leihgebühr muss dann zurückerstattet werden. Dazu darf eine vereinbarte Leihe frühestens nach 8 absolvierten Ligaspielen für den leihenden Verein in beidseitigem Einverständniss aufgelöst werden.
Hinzu bitte ganz wichtig bei einer vorzeitigen Auflösung einer Leihe bitte immer den Link zur Originalleihe hinzufügen.