Kurze Regelerweiterung:
Sollte ein Spieler der im Realen für einen bestimmten Zeitraum ohne Kaufoption geliehen ist, anschließend von dem gleichen Verein fest verpflichtet oder nochmals geliehen werden, kann er
1. zwei mal einberufen werden (Zeitpunkt I: 1. Leihe, Zeitpunkt II: Festverpflichtung)
oder
2. erst zum Zeitpunkt II einberufen werden. (Zeitpunkt I: Leihe -> keine Einberufung, Zeitpunkt II: Festverpflichtung: Einberufung)
Dies gilt ebenso bei Leihen mit Kaufoptionen, die erst nachträglich zwischen den Vereinen vereinbart oder bei Transfermarkt.de eingetragen werden.