ZitatFrankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Hessische Rundfunk will am kommenden Freitag (4. Januar) einen TV-Spot der rechtsextremen NPD zur Landtagswahl am 27. Januar nicht ausstrahlen. Der Beitrag erfülle "den Tatbestand der Volksverhetzung", teilte der hr am Mittwoch mit.
Die NPD hat inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen den Sender beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Der NPD-Landesvorsitzende Marcel Wöll sprach von "haltlosen und aus der Luft gegriffenen Gründen", um den Wahlkampf seiner Partei zu behindern.
Der Hessische Rundfunk ist gesetzlich verpflichtet, für die zur Wahl zugelassenen Parteien von diesen gefertigte Werbespots auszustrahlen, wenn das beantragt wird. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, betonte der Sender.
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Ich hab das jetzt einfach mal hier hinein gepackt. Ich würde gerne mal den Werbespot schon vorher sehen?(